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Antragstellung

Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden die Grundlage für die Antragsprüfung durch das BfS.

Bitte beachten Sie, dass die Formblätter (einschließlich ihrer Anlagen) in der aktuellen, an dieser Stelle auf der BfS-Homepage bereitgestellten, Version zu verwenden sind.

Die zuvor verfügbaren Versionen verlieren spätestens 6 Monate nach einer Aktualisierung ihre Gültigkeit und werden vom BfS dann nicht zur Prüfung angenommen.

Ebenso wenig werden Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske zur Prüfung angenommen.

Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung?

Bitte ordnen Sie die von Ihnen geplanten studienbedingten medizinischen Strahlenanwendungen einer der aufgeführten Fallgruppen zu.

Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung?
Anträge für diagnostische Strahlenanwendungen: Allgemeine Diagnostik (AD)-
Anträge für therapeutische Strahlenanwendungen-

Nuklearmedizinische Therapie (NT)

Strahlentherapie (ST)

Antrag auf Änderung einer genehmigten Anwendung-

Hinweis zum Datenschutz

Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mailadressen werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der atomrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Ergänzende Unterlagen

Ergänzen Sie die Antragsunterlagen durch:

  • Unterlagen zur atomrechtlichen Deckungsvorsorge (Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer (Zusatz-) Strahlen-Haftpflichtversicherung - die Vorlage eines Versicherungsangebotes ist nicht ausreichend - oder Bestätigung über die Anwendung des Prinzips der Selbstversicherung bei Einrichtungen des Bundes oder eines Landes - Deckungsvorsorgebefreiung - oder Nachweise zu sonstigen finanziellen Sicherheiten z. B. Garantieerklärung des Bundes und / oder eines Landes),
  • die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG registrierten Ethikkommission zum Forschungsvorhaben,
  • die Bestätigung des jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen,
  • den Fachkundenachweis (ggf. Aktualisierungen) für den Arzt, der die jeweilige Strahlenanwendung leiten soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben),
  • die Umgangsgenehmigung für jeden radioaktiven Stoff, der im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben),
  • den Nachweis zum befugten Betrieb für jede Röntgeneinrichtung bzw. jede Therapieeinrichtung, die im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben) und
  • gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung eines Dritten (Sponsor).

Eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen finden Sie in der Checkliste zur Antrags- / Anzeigevervollständigung.

Stand: 27.01.2023

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