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Röntgenpass

Röntgenpass Vorder- und Rückseite RöntgenpassRöntgenpass

Seit dem 31.12.2018 sind Kliniken und Arztpraxen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten.

Dennoch ist ein Röntgenpass weiterhin ein wichtiges Instrument, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Röntgenbildern zu schaffen.

Das BfS empfiehlt, den Röntgenpass weiterhin zu verwenden

Das BfS empfiehlt Patientinnen und Patienten, dem Arzt oder der Ärztin den Röntgenpass vorzulegen und jede neue Röntgenmaßnahme eintragen zu lassen. Dazu kann der bestehende Röntgenpass weiter verwendet oder ein neues Formular als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das BfS empfiehlt, in den Röntgenpass auch nuklearmedizinische Untersuchungen eintragen zu lassen.

Illustration eines Menschen, der in ein CT-Gerät gefahren wird Startbild RöntgenanwendungBeim Klick auf das Bild öffnet sich die Röntgen-Anwendung des BfS

Eine weitere Möglichkeit ist die Röntgen-Anwendung des BfS. Damit können Röntgenuntersuchungen z.B. auch auf dem eigenen Handy dokumentiert werden. Da diese Informationen aus Datenschutzgründen ausschließlich auf dem Gerät hinterlegt sind, können sie dort versehentlich auch leicht gelöscht werden und wären gegebenenfalls dann nicht mehr digital verfügbar. Sie können Ihre Daten deshalb zusätzlich auch als PDF-Dokument speichern oder drucken.

In der Broschüre "Röntgen: Nutzen und Risiko" finden sich einige Beispiele für häufige Röntgenuntersuchungen und interventionelle Röntgenanwendungen. ´

Angaben im Röntgenpass

Folgende Angaben zur Untersuchung oder Intervention sollten in einen Röntgenpass eingetragen werden:

  • die Institution, in der die Röntgenanwendung durchgeführt wurde,
  • die betroffene Körperregion,
  • die Bezeichnung der Röntgenanwendung (z.B. Röntgenaufnahme, Röntgendurchleuchtung, Computertomographie, interventionelle Maßnahme) sowie
  • das Datum.
Stand: 16.02.2023

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