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BeVoMed: Elektronische Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses durch die zuständige Behörde an die zentrale Stelle im BfS

Wird der zuständigen Behörde durch den Strahlenschutzverantwortlichen einer Einrichtung ein bedeutsames Vorkommnis gemeldet, so hat sie gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV hierüber unverzüglich die zentrale Stelle zu informieren. Diese zentrale Stelle ist gemäß § 111, Absatz 2 der StrlSchV das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Die zentrale Stelle hat hierfür das webbasierte System BeVoMed (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet. Es ist unter folgender Adresse erreichbar: https://bevomed.bfs.de.

Um das webbasierte Meldesystem BeVoMed benutzen zu können, ist seitens der zuständigen Behörde auf der Login-Seite des BeVoMed ein personalisierter Zugang zu beantragen.

Registrierung

Die Registrierung erfolgt über ein elektronisches Anmeldeformular. Nach Absenden des ausgefüllten Formulars über das System wird eine Bestätigungs-E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse versandt. In deren Anhang erhält der Antragsteller ein anhand der Nutzereingaben erstelltes Formular. Dieses ist unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an das Bundesamt für Strahlenschutz zu senden. Nach Eingang des unterschriebenen Formulars und Prüfung der Angaben erfolgt die dauerhafte Freischaltung des Zugangs.

Bei der Registrierung sind folgende Angaben über den Nutzer (Behördenmitarbeiter, der mit den Meldungen beauftragt ist) an das BfS zu übermitteln:

  • Name, Vorname
  • Behörde, Behördenanschrift
  • Kontaktinformationen (Telefon, E-Mail).

Außerdem sind der selbstgewählte Nutzername und das Passwort anzugeben.

Die übermittelten personenbezogenen Daten des Behördenmitarbeiters werden im Rahmen der Bearbeitung seines Anliegens durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu den Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten, sind in der Datenschutzerklärung des BfS zu finden.

Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses

Nach erfolgreicher Freischaltung des Zugangs zum BeVoMed können durch den Behördenmitarbeiter Meldungen an das System übermittelt werden. Der Meldeprozess erfolgt in den zwei Stufen:

  • Erstmeldung und
  • Abschlussmeldung.

Initial ist eine Erstmeldung zur Anzeige eines Vorkommnisses abzugeben. Diese Meldung enthält allgemeine Angaben zum bedeutsamen Vorkommnis und dient der ersten Information der zentralen Stelle im BfS über ein Vorkommnis.
Anzugeben sind

  • Ereignisdatum
  • Betroffene Einrichtung
  • Meldekriterium gemäß Anlage 14 StrlSchV
  • Kurzbeschreibung des Vorkommnisses

Der Erstmeldung wird vom BeVoMed automatisch eine eindeutige Meldenummer zugeordnet. Informationen zu der Einrichtung, in der das Vorkommnis aufgetreten ist, sowie zu den betroffenen Personen sind ausschließlich in pseudonymisierter Form, d.h. unter Verwendung entsprechender Schlüssel, zu übermitteln. Damit ist sichergestellt, dass von der zentralen Stelle weder die betroffene Einrichtung noch die betroffenen Personen zu identifizieren sind.

Nachdem die Untersuchung des Vorkommnisses durch die zuständige Landesbehörde abgeschlossen ist, ist über das BeVoMed eine Abschlussmeldung an die zentrale Stelle zu übermitteln. Diese ergänzt die Erstmeldung um weitere Details und enthält ggf. einen Abschlussbericht der Behörde als Anhang zur Meldung. Die wesentlichen Informationen der Abschlussmeldung umfassen:

  • ausführliche Beschreibung des Vorkommnisses sowie von dessen Ursachen und Folgen
  • Angaben zur Art der Strahlenanwendung
  • Anzahl der betroffenen Personen und Angaben zu deren Geschlecht und Alter
  • Dosisangaben und gesundheitliche Folgen
  • getroffene Maßnahmen

Das BeVoMed stellt für den Nutzer auch detailliertere Informationen zu den Meldungen bereit sowie zu den Angaben, die zu machen sind. Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses durch die zuständige Behörde klärt die zentrale Stelle im BfS (bevomed@bfs.de).

Stand: 12.10.2021

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