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Radioaktive Stoffe in Uhren

  • Um die Erkennbarkeit des Zifferblattes von Uhren auch bei Dunkelheit zu gewährleisten, werden lumineszierende Farben verwendet, die von einer radioaktiven Substanz zum Leuchten angeregt werden.
  • Bis in die 1960er Jahre wurden Radium (Ra-226)- und Promethium (Pm-147)-haltige Leuchtfarben, bis Mitte der 1990er Jahre mit Tritium angereicherte Farben verwendet.
  • Seit einigen Jahren verwendet man in Uhren jetzt Tritium-Gaslichtquellen. Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung der Uhren ist die individuelle effektive Dosis in der Regel deutlich geringer als 0,1 µSv pro Jahr.

Um die Erkennbarkeit des Zifferblattes von Uhren auch bei Dunkelheit zu gewährleisten, werden lumineszierende Farben verwendet, die von einer radioaktiven Substanz zum Leuchten angeregt werden. Bis in die 1960er Jahre wurden die Leuchtzifferblätter von Armbanduhren und Weckern mit radium(Ra-226)- und promethium(Pm-147)-haltigen Leuchtfarben versehen. Derartige Uhren werden heute nicht mehr hergestellt. Der Grund ist weniger die Strahlenbelastung für den Träger oder die Trägerin als vielmehr das radiologische Risiko für die mit der Herstellung der Uhren beschäftigten Personen.

Bis Mitte der 1990er Jahre: Mit Tritium angereicherte Farben als Ersatz für radium-haltige Leuchtstoffe

Als Ersatz für die nicht mehr verwendeten Radium-haltigen Leuchtstoffe wurden bis zur Mitte der 1990er Jahre Zinksulfid-haltige Farben verwendet, die mit Tritium (H-3), einem radioaktiven Isotop des Wasserstoffs, angereichert waren. Tritium ist ein Betastrahler mit einer geringen Energie von bis zu 19 Kiloelektronenvolt (keV) und einer Halbwertszeit von 12,3 Jahren. Die verwendete Farbe wird durch die Betastrahlung des Tritiums zum Leuchten angeregt. Die Betastrahlung wird dabei in der Leuchtfarbe selbst und im Uhrengehäuse beziehungsweise im Uhrglas vollständig absorbiert. Tritium kann als flüchtige Substanz allerdings durch den Uhrenboden, der bei diesen Uhren oft aus Kunststoff besteht, diffundieren und über die Haut in den Körper des Menschen gelangen.

Diese Uhren mit tritiumhaltigen Leuchtfarben weisen im Mittel eine Aktivität von 0,2 - 0,3 Gigabecquerel (GBq) auf. Die dadurch verursachte effektive Dosis beträgt weniger als 20 Mikrosievert (µSv) pro Jahr, was etwa einem Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung, die in Deutschland im Durchschnitt etwa 2 Millisievert (mSv) beträgt, entspricht.

Funktionsweise und Angaben zur effektiven Dosis der heute in Uhren verwendeten Tritium-Gaslichtquellen

Seit einigen Jahren verwendet man in Uhren jetzt Tritium-Gaslichtquellen. Das sind kleine, mit Tritiumgas gefüllte Glasröhrchen (englisch GTLS = "Gaseous Tritium Light Sources"), deren Innenseite mit einer speziellen phosphoreszierenden Farbe beschichtet ist, die von der Betastrahlung des Tritiums zum ständigen Leuchten angeregt wird. Erkennen kann man diese Uhren unter anderem durch die Kennzeichnung H3, T oder T25 auf dem Zifferblatt.

Das metallische Uhrgehäuse beziehungsweise Uhrglas wirkt zu dem Glas der Röhrchen zusätzlich als Abschirmung. Das Wandmaterial der Röhrchen ist wesentlich undurchlässiger für Tritium als das frühere Kunststoffgehäuse. Bei Annahme der Zerstörung einer Uhr mit circa 1 GBq, bei der alle Tritiumquellen zerbrechen, würde die Inhalation des Tritiums eine Dosis von etwa 20 µSv ergeben. Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung von Uhren mit GTLS ist eine Zerstörung der mit Tritiumgas gefüllten Glasröhrchen jedoch praktisch ausgeschlossen, sodass die individuelle effektive Dosis in der Regel deutlich weniger als 0,1 µSv pro Jahr beträgt.

Einige der kommerziell erhältlichen Uhren mit bis zu 15 Tritium-Gaslichtquellen (GTLS), die eine Gesamtaktivität von bis zu 1,9 GBq besitzen, überschreiten allerdings die gesetzliche Freigrenze von 1 GBq für Tritium gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und können daher nicht im freien Handel erworben werden.

Rechtliche Voraussetzungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Herstellung von Konsumgütern in Deutschland

Armbanduhren sind Konsumgüter. Die Herstellung oder das Inverkehrbringen von Konsumgütern, denen radioaktive Stoffe zugesetzt wurden, bedarf in Deutschland einer Genehmigung nach § 40 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Diese wird aber grundsätzlich nur erteilt, wenn die Aktivität der Stoffe die Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nicht überschreitet. Gleiches gilt gemäß § 42 StrlSchG auch für die zum Zweck des Handels oder zur gewerblichen Verwendung beabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung von derartigen Konsumgütern.

Den Uhren muss vom Hersteller nach § 41 StrlSchG eine Information über den radioaktiven Zusatz, den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie eine Angabe zur kostenlosen Rückführung nach Ende des Gebrauchs beigefügt sein. Derartige Uhren dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Falls die Uhren nicht mehr vom Hersteller nach § 44 StrlSchG kostenlos zurückgenommen werden können, z.B. weil die Firma gar nicht mehr existent ist, kann das Konsumgut auch an eine Landessammelstelle für radioaktive Stoffe abgegeben werden.

Darüber hinaus gilt nach § 38 StrlSchG der Grundsatz der "Rechtfertigung" der Verwendung radioaktiver Stoffe. Er verlangt die Abwägung des Nutzens der Vorrichtung, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gegenüber den möglicherweise auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Insbesondere ist zu prüfen, ob es für den gleichen Zweck mit vertretbarem Aufwand auch technische Möglichkeiten ohne die Verwendung von radioaktiven Stoffen gibt. Inzwischen gibt es alternativ für die im Konsumbereich verwendeten Armbanduhren sehr gut lumineszierende, nicht radioaktive Farben, zum Beispiel auf der Basis von Strontiumaluminat (SrAl2O4).

Umgang mit Vintage Uhren (potenzielle Radium-Uhren)

Radium wurde nur in alten Uhren vor etwa 1970 (s.o.) verwendet und zerfällt mit einer Halbwertszeit von 1600 Jahren im Gleichgewicht mit seinen kurzlebigeren Tochternukliden. Durch den Zerfall des Radiums und seiner Tochternuklide werden sowohl Alpha-, Beta- als auch Gammastrahlung abgegeben, wobei die Alphastrahlung durch das Uhrengehäuse vollständig abgeschirmt wird. Eines der Tochternuklide des Radiums ist das gasförmige Radon-222 (Rn-222), das aus der Uhr entweichen und eingeatmet werden könnte. Das radioaktive Gas Rn-222 entsteht nur bei Uhren mit Radium, andere in Uhren verwendete Nuklide können nicht zu einer Radon-Belastung führen.

Soweit keine Beschädigung vorliegt, ist die von diesen Konsumgütern ausgehende radiologische Gefährdung eher gering. Da das Zifferblatt und die Zeiger im Gehäuse eingeschlossen sind, besteht keine Kontaminationsgefahr für Personen oder Gegenstände in der Umgebung. Radioaktive Stoffe in Uhren können andere Stoffe auch nicht aktivieren (d.h. diese radioaktiv machen).

Aufgrund der emittierten Gammastrahlung liegt jedoch eine Strahlenbelastung beim Tragen einer Radiumuhr vor, welche sehr stark von der Aktivität (Menge an Radium auf den Zeigern und Ziffern) und der Tragedauer abhängt. Aus Berechnungen der U.S. amerikanischen Behörde Nuclear Regulatory Commission (NRC) geht hervor, dass man z.B. bei einer Armbanduhr mit einer Aktivität von 37 000 Bq Radium, welche man 16 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr trägt, eine zusätzliche lokale Hautdosis von 16 mSv erhält. Dies liegt zwar unter dem Grenzwert für die lokale Hautdosis gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 80 Absatz 2 Nr. 2 (50 mSv pro Kalenderjahr), ist jedoch aus Sicht des Strahlenschutzes eine unnötige zusätzliche lokale Dosis, welche man vermeiden kann.

Auch wenn durch gelegentliches Tragen und/oder die Aufbewahrung intakter Radiumuhren in Form einer Sammlung z.B. in einer Vitrine keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung zu erwarten ist, ist es ratsam radiumhaltige Gegenstände aus dem eigenen Haushalt zu entfernen. Grundsätzlich sollen diese Gegenstände aber nicht in den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind an eine Landessammelstelle abzugeben. Hierfür ist die zuständige Landesbehörde einzubeziehen.

Ist meine Uhr radioaktiv?

Um den Einsatz radioaktiver Stoffe in Ihren Uhren schnell und einfach selbst auszuschließen, können diese für einen bestimmtem Zeitraum (2 -3 Tage) lichtdicht verschlossen werden (z.B. in Aluminiumfolie eingewickelt in einem Karton oder einer Schublade) und anschließend in absoluter Dunkelheit ausgepackt und beobachtet werden, ob diese weiterhin leuchten. Da nun keine Anregung durch UV-Licht möglich war bzw. ist, sollte auch das (Nach-)Leuchten verschwunden sein.

Falls sich durch den Test doch ein Verdacht auf die Verwendung radioaktiver Stoffe in den Uhren erhärtet und der Wunsch besteht diese messen zu lassen, ist für eine fachgerechte Untersuchung bzw. das Ausmessen der Uhren die zuständige Landesbehörde zu kontaktieren.

Stand: 22.01.2024

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