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Gesetzliche Grundlagen

Seit dem 18./19. August 2005 ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft. Seither werden hochradioaktive Strahlenquellen in Deutschland bundesweit in einem Register erfasst. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hochradioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen (ABl. EU Nummer L 346 Seite 57).

Nach § 88 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) werden hochradioaktive Quellen in einem zentralen Register (HRQ-Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfasst. Im Detail ist die Erfassung in Abschnitt 5 "Sicherheit von Strahlenquellen" der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (StrlSchV) unter Berücksichtigung von Anlage 4 und Anlage 9 geregelt.

Die Meldungen durch den Genehmigungsinhaber erfolgen entsprechend § 85 StrlSchV in gesicherter elektronischer Form über den Server des HRQ-Registers.

Informationen zum HRQ-Register und zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Internetseite des HRQ-Registers.

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