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Vorsorge
- Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung der Grenzwerte der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
- Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen, fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Vorsorgemaßnahmen.
- Eine Minimierung der Exposition der Bevölkerung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen, für die sowohl Behörden als auch Bauherren und Gerätehersteller, aber auch jede/-r einzelne Bürger/-in verantwortlich sind.
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung der Grenzwerte der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
Vorsorgemaßnahmen ergänzen die Grenzwerte
Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen, fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Vorsorgemaßnahmen:
- Die niederfrequenten Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist, sollten so gering wie möglich sein.
- Die Bevölkerung soll über bekannte und vermutete Wirkungen der Felder und über die Feldintensitäten der relevanten Feldquellen wie zum Beispiel Hochspannungsleitungen oder elektrische Geräte informiert werden.
- Die Forschung zur Klärung der wissenschaftlichen Fragen wird fortgeführt.
Möglichkeiten zur Verringerung der Exposition
Eine Minimierung der Exposition der Bevölkerung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen, für die sowohl Behörden als auch Bauherren und Gerätehersteller, aber auch jede/-r einzelne Bürger/-in verantwortlich sind:
- Bei der Planung und Genehmigung von Gebäuden sollte auf einen ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Anlagen der Stromversorgung geachtet werden.
- Durch eine optimierte Leitungsführung der Elektroinstallationen kann die Exposition der Bewohner oder Nutzer von Gebäuden reduziert werden. Dazu gehört, Elektroinstallationen gut isoliert unter Putz zu legen.
- Gerätehersteller und Anlagenbauer können durch ein entsprechendes technisches Design möglichst niedrige Feldstärken in der Umgebung der Geräte und Anlagen erreichen. Wünschenswert wäre auch eine geeignete Kennzeichnung der Geräte, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, beim Kauf eines Gerätes auf niedrige Feldintensitäten zu achten.
Jede/-r Bürger/-in kann durch einfache Regeln eine Verringerung der Feldexposition erreichen:
- möglichst großen Abstand zu den Feldquellen einhalten,
- Dauer der Exposition so gering wie möglich halten.
- Elektrische Geräte nach Gebrauch vollständig abschalten und nicht im "Standby"-Modus belassen. Dies gilt insbesondere für Fernsehgeräte und Stereoanlagen;
Auch nachts ausreichend Abstand zu den Feldquellen halten
Da nächtliche Expositionen von längerer Dauer sind, sollte hier aus Vorsorgegründen vor allem auf einen ausreichenden Abstand zu den Feldquellen geachtet werden. Dies gilt im besonderen Maße für Babies und Kleinkinder.
Netzbetriebene Radiowecker sollten daher nicht direkt neben dem Kopfteil des Bettes aufgestellt werden. Beim Sender des Babyphons und vor allem beim Netzgerät sollte auf einen ausreichenden Abstand zum Bett des Kindes geachtet werden. Falls möglich sollte der Sender mit Akkus betrieben werden, da dann keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten.
Eine Orientierung über die Feldintensitäten weiterer wichtiger Haushaltsgeräte ermöglicht die Tabelle Repräsentative Werte magnetischer Flussdichten von Haushaltsgeräten in unterschiedlichen Abständen.
Stand: 28.11.2017