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Schutz

Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Um den wissenschaftlichen Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung dieser Felder Rechnung zu tragen, empfiehlt das BfS ergänzende Vorsorgemaßnahmen. An bestimmten Arbeitsplätzen können deutlich höhere Belastungen durch elektrische und magnetische Felder auftreten, als sie für die Allgemeinbevölkerung üblich sind. Für den Schutz der Arbeitnehmer an diesen Arbeitsplätzen gibt es spezielle Vorschriften.

Grenzwerte

In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt.

Arbeitsschutz

An bestimmten Arbeitsplätzen können hohe elektrische und/oder magnetische Felder auftreten. Hierzu gehören Arbeitsplätze an elektrischen Schalt- und Umspannanlagen, an industriellen Elektrolyse- und Galvanikanlagen, an Elektroschweißanlagen sowie in der medizinischen Therapie und Diagnostik.
Die international für die Begrenzung der Exposition der Allgemeinbevölkerung empfohlenen Werte können an solchen Arbeitsplätzen überschritten sein.

Vorsorge

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet. Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Vorsorgemaßnahmen.

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