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Schutz

Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Um den wissenschaftlichen Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung dieser Felder Rechnung zu tragen, empfiehlt das BfS ergänzende Vorsorgemaßnahmen. An bestimmten Arbeitsplätzen können deutlich höhere Belastungen durch elektrische und magnetische Felder auftreten, als sie für die Allgemeinbevölkerung üblich sind. Für den Schutz der Arbeitnehmer an diesen Arbeitsplätzen gibt es spezielle Vorschriften.

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