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Schutz

Fragen des Strahlenschutzes müssen beim Ausbau des Stromnetzes von Anfang an berücksichtigt werden. Gesetzliche Grenzwerte schützen vor nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen. Vorsorgemaßnahmen ergänzen die Grenzwerte im Hinblick auf wissenschaftliche Unsicherheiten und diskutierte, aber nicht nachgewiesene Wirkungen.

Grenzwerte

Bisher wird der Transport elektrischer Energie vom Kraftwerk zum Verbraucher fast ausschließlich mittels Hochspannungsleitungen bewerkstelligt, in denen Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz fließt. Im Zuge der Energiewende sind in Deutschland auch Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen (HGÜ) geplant.

Europäische Grenzwerte und Regelungen im Vergleich

Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder verabschiedet (1999/519/EC). Die EU-Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Innerhalb der Europäischen Union wird von den einzelnen europäischen Ländern mit dieser Empfehlung in unterschiedlicher Weise umgegangen.

Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dies betrifft den Neubau von Freileitungstrassen mit Wechselstrom, die eine Frequenz von 50 Hertz und eine Nennspannung von 220 Kilovolt oder mehr aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, für die eine Stichtagsregelung gilt.

Vorsorge

Auch wenn die Grenzwerte bereits eingehalten werden, kann eine Belastung durch statische und niederfrequente Felder vorsorglich weiter verringert werden. Dies gilt sowohl für Hochspannungsleitungen als auch für die persönliche Vorsorge im Alltag und im Haushalt.

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