Navigation und Service

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

GlossareintragElektrisches Feld

Kraftfeld, das sich zwischen elektrisch geladenen Körpern ausbildet. Entsprechend der Größe seiner elektrischen Ladung wird auf einen Körper im elektrischen Feld eine Kraftwirkung ausgeübt. Maß für die Stärke und Richtung dieser Kraftwirkung ist die elektrische Feldstärke E, deren Betrag in Volt pro Meter (V/m) angegeben wird.

Glossareintrag Magnetfeld

= magnetisches Feld: Kraftfeld, das u.a. von bewegten elektrischen Ladungen hervorgerufen wird. Magnetfelder treten in der Umgebung von stromdurchflossenen Leitern und Dauermagneten auf. Bei Dauermagneten sind inneratomare Ströme der sich bewegenden Elektronen die Ursache des Magnetfeldes. Die magnetische Feldstärke H kennzeichnet Stärke und Richtung des Magnetfeldes. Ihre Maßeinheit ist Ampere pro Meter (A/m). Neben der magnetischen Feldstärke beschreibt auch die magnetische Flussdichte B die Stärke des Magnetfelds. Maßeinheit ist das Tesla (T). 1 T = 1 Vs/m2. Gebräuchlich ist die Maßeinheit Mikrotesla (µT). Für die Umrechnung von der magnetischen Flussdichte in die magnetische Feldstärke gilt in Luft oder biologischem Gewebe: 1 µT entspricht 0,8 A/m.

Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF-Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) aus dem Jahr 1998. Die EU-Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung.

Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz) sind festgelegt:

  • für elektrische Felder: 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m)
  • für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT)

ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU-Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt.

Gruppe 1

In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden.

Gruppe 1
Land

Grenzwert / Referenzwert

50 Hz elektrisches
Feld (kV/m)

Grenzwert / Referenzwert

50 Hz Magnetfeld (µT)

Umsetzung / Regelung
Estland5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Griechenland5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Österreich5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
(umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119)
Portugal5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Rumänien5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Slowakei5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Tschechien5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Ungarn5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Zypern5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Zusätzliche Beschränkungen
Deutschland5100

Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU-Ratsempfehlung)

Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt:

  • keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast
  • kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht

Vorsorge:
Emissionen sind zu minimieren.

Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von

  • Wohnungen,
  • Krankenhäusern, Schulen,
  • Kindergärten,
  • Kinderhorten,
  • Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen

Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV, 50 Hz): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen.

Belgien (Brüssel)5100
  • kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt,
  • neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT
  • Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT
Belgien-10
  • Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung
Belgien (Wallonien)

5

7

10

-
  • Wohngebiete
  • Straßen
  • sonstige Orte
Belgien (Flandern)0,2 - 10
  • Innenräume
Finnland5100

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung

  • elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten
  • kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt
Frankreich5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung:
gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen
Kroatien

5

2

100

40

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung

  • Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung
Luxemburg

5

-

100

1

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung

  • Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung
  • Abstandsregelung bei Neuanlagen:

    • für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter,
    • für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter
San Marino

5

-

100

0,4

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung

  • 24-Stunden-Vorsorgewert

Gruppe 2

In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU-Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen.

Gruppe 2
Land

Grenzwert / Referenzwert

50 Hz elektrisches
Feld (kV/m)

Grenzwert / Referenzwert

50 Hz Magnetfeld (µT)

Umsetzung / Regelung
Bulgarien--

Keine gesetzliche Regelung

  • betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung
Großbritannien--

Keine gesetzliche Regelung.

  • National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld
  • Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m
Irland--Keine gesetzliche Regelung
Island--Keine gesetzliche Regelung
Lettland--Keine gesetzliche Regelung
Malta--Keine gesetzliche Regelung
Monaco--Keine gesetzliche Regelung
Norwegen5200

Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP-Empfehlung

Schweden5 100

Keine gesetzliche Regelung

Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU-Ratsempfehlung

Spanien--

Keine gesetzliche Regelung

  • Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen.

Gruppe 3

Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden.

Gruppe 3
Land

Grenzwert / Referenzwert

50 Hz elektrisches
Feld (kV/m)

Grenzwert / Referenzwert

50 Hz Magnetfeld (µT)

Umsetzung / Regelung
Dänemark--

Keine gesetzliche Regelung

  • Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten
  • keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung
Italien5100

Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen):

  • Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten.
  • Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen.
  • Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT

Liechtenstein

5

100

Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 (bzw. geänderte Version von 2010)

Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung

  • Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden
-1
  • Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung
  • maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr;
  • systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig
  • sensible Bereiche sind extra auszuweisen

Litauen

0,5

20

  • Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros
140
  • Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein

Niederlande

8120Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern
-0,4

Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008:

  • an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden.
  • für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht

Polen

1

75

Referenzwerte unterscheiden sich von EU-Ratsempfehlung:

  • Wohnbereiche
1075
  • Allgemein zugängliche Bereiche

Schweiz

5

100

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU-Ratsempfehlung.

  • Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen.
-1
  • Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert).
Serbien240Referenzwerte niedriger als EU-Ratsempfehlung
Slowenien

0,5

10

  • für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen
10100
  • Allgemein zugängliche Bereiche
Stand: 06.12.2023

Wie bewerten Sie diesen Artikel?

Seiteninformationen und -Funktionen