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Die Rolle des BfS beim Stromnetzausbau
Die Energiewende hin zu einer Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Quellen erfordert einen Um- und Ausbau der Stromnetze. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger dafür ein, dass dabei die Fragen des Strahlenschutzes angemessen und frühzeitig berücksichtigt werden.
Weitere Akteure spielen dabei ebenfalls eine wesentliche Rolle:
- der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat)
- das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- die Genehmigungsbehörden (Bundesnetzagentur, Länderbehörden)
- die Stromnetzbetreiber
- die Öffentlichkeit.
Die Aufgaben des BfS
Das Bundesamt für Strahlenschutz bewertet im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau, ob von den elektrischen und magnetischen Feldern, die von den Anlagen verursacht werden, gesundheitliche Risiken ausgehen. Auf der Grundlage der nachgewiesenen und wissenschaftlich diskutierten Wirkungen der Felder erarbeitet das BfS Empfehlungen zum Schutz und zur Vorsorge vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Das BfS
- berät die Bundesregierung und den Gesetzgeber
- informiert die Öffentlichkeit
- initiiert und bewertet Forschungsprojekte.
Das BfS berät
Das BfS bewertet Forschungsergebnisse und unterstützt auf dieser Grundlage die Bundesregierung mit Informationen über gesundheitsrelevante Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder. Dazu gehört es auch, Wissenslücken und Unsicherheiten zu benennen und nach Möglichkeit zu schließen. Auf dieser Grundlage erarbeitet das BfS Empfehlungen zur rechtlichen Normierung des Strahlenschutzes. Eigene gesetzgeberische Kompetenzen hat das BfS nicht. Das Bundesumweltministerium kann unter Einbeziehung der Expertise des BfS gesetzliche Regelungen vorschlagen, die letztendlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Das BfS ist im Bereich des Stromnetzausbaus keine Vollzugsbehörde. Es ist dem BfS nicht möglich, einzelne Sachverhalte konkret zu überprüfen (zum Beispiel bei Konflikten bei der Trassensuche) oder gegebenenfalls behördlich einzuschreiten.
Das BfS informiert
Das BfS versteht sich als unabhängiger Vermittler zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit. Dazu gehört es, den Bürgerinnen und Bürgern komplexe wissenschaftliche Sachverhalte zu erläutern und ihre Konsequenzen offen zu diskutieren. Es geht dabei nicht darum, die Akzeptanz für geplante Infrastrukturmaßnahmen zu erhöhen. Ziel ist es vielmehr, zur Versachlichung der Diskussion beizutragen und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, selbst informierte Bewertungen vorzunehmen.
Das BfS initiiert und bewertet Forschungsprojekte
Das BfS wertet kontinuierlich die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Wirkungen und Risiken elektrischer und magnetischer Felder aus. Durch zielgerichtete Forschung trägt das BfS dazu bei, Wissenslücken zu schließen und damit Unsicherheiten bei der Risikobewertung zu verringern. Dabei arbeitet das BfS als Kooperationspartner der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit internationalen Organisationen zusammen.
Die Rolle der anderen Akteure
Im Rahmen des Ausbaus der deutschen Höchstspannungsnetze wurden der Bundesnetzagentur umfangreiche Aufgaben übertragen. So legt die Bundesnetzagentur den genauen Trassenverlauf in der Planfeststellung bei länder- und grenzüberschreitenden Vorhaben fest. Den Rahmen dafür setzt die sogenannte Bundesbedarfsplanung. Bei länderinternen Vorhaben obliegt die Raumordnung und Planfeststellung den Bundesländern, die auch für den Vollzug der in der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegten Regelungen zum Strahlenschutz zuständig sind.
Stand: 13.07.2017