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Einstufung hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch die IARC

  • Nach Einschätzung der IARC aus dem Jahr 2011 gibt es begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen.
  • Die Hinweise konnten in den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen seines Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms und danach initiierten Studien nicht bestätigt werden.
  • Das BfS hat daher festgestellt, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
  • Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin neben den bestehenden rechtlichen Regelungen eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Mai 2011 den aktuellen Stand des Wissens über hochfrequente elektromagnetische Felder und Krebserkrankungen bewertet und diese Felder in die Gruppe 2B "möglicherweise krebserregend" der IARC-Skala eingestuft. Diese Einordnung bedeutet, dass es nach Einschätzung der IARC nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen gibt. In Gruppe 2B befinden sich fast 300 Substanzen, darunter auch saures Gemüse. Seit 2002 sind auch niederfrequente Felder als "möglicherweise krebserregend" eingestuft.

Bewertung beruht auf begrenzten Anhaltspunkten aus epidemiologischen Studien und Tierstudien

Aus Sicht einer damals von der IARC einberufenen Arbeitsgruppe könnten hochfrequente elektromagnetische Felder möglicherweise krebserregend sein. Im wissenschaftlichen Sinne nachgewiesen ist dies allerdings nicht. Vielmehr basiert die Klassifizierung auf begrenzten Anhaltspunkten aus epidemiologischen Beobachtungsstudien am Menschen und auf begrenzten Anhaltspunkten aus Laborstudien an Versuchstieren.

In Bezug auf den Menschen wurden nur solche Studien als informativ bewertet und für die Gesamtbewertung berücksichtigt, in denen eine lokale Exposition des Kopfes bestand. Die Expositionsbedingungen entsprachen denen, die beim Gebrauch von Mobil- oder Schnurlostelefonen entstehen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handyexposition und Gliomen (maligne Hirntumoren) sowie Akustikusneurinomen (Tumoren des Hörnervs) wurde als möglich eingeschätzt, die Evidenz für andere Tumorarten als unzureichend. Im Gegensatz dazu wurden die vorliegenden epidemiologischen Studien zu beruflich exponierten Personen von der IARC-Arbeitsgruppe als methodisch eingeschränkt und ihre Ergebnisse als inkonsistent bewertet. Die Evidenz für einen Zusammenhang zwischen einer Umweltexposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (zum Beispiel durch Mobilfunk-Basisstationen) und Krebs wurde als unzureichend eingestuft. Zu den zahlreichen, nicht für die Klassifizierung herangezogenen Studien, zählen Untersuchungen zu anderen Hirntumoren, Leukämie, Lymphomen, Aderhauttumoren, Hoden-, Brust-, Lungen- und Hautkrebs.

In tierexperimentellen Studien wurde in einer von 7 Langzeitstudien eine erhöhte Anzahl an Tumoren festgestellt. Bei genetisch veränderten beziehungsweise krebsempfindlichen Tiermodellen zeigte sich eine erhöhte Inzidenz in 2 von 12 Studien und eine krebsfördernde Wirkung in 1 von 18 Studien.

Untersuchungen des BfS

Das BfS ist im Rahmen seines Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms und in Folgestudien den Hinweisen auf eine mögliche krebserregende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder nachgegangen. Die Hinweise auf eine krebserregende Wirkung wurden in Studien, die durch das BfS initiiert oder teilfinanziert wurden, nicht bestätigt. Hierunter sind vor allem zwei kürzlich abgeschlossene Studien hervorzuheben. Die MOBI-Kids-Studie untersuchte einen möglichen Zusammenhang zwischen der Nutzung von drahtlosen Telefonen und Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse von MOBI-Kids unterstützen den aktuellen wissenschaftlichen Stand, dass es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass Strahlung von Mobiltelefonen das Hirntumorrisiko erhöht. Eine zweite im Auftrag des BfS durchgeführte Studie, untersuchte einen möglichen Zusammenhang zwischen der zeitlichen Entwicklung der Nutzung von Mobiltelefonen und dem zeitlichen Verlauf der Gliom-Inzidenz. Die Ergebnisse dieser Studie sprechen nicht für eine Erhöhung des Gliom-Risikos durch die Nutzung von Mobiltelefonen. Aufgrund einiger Einschränkungen dieser Studie empfiehlt das BfS jedoch den Zusammenhang von Gliom-Risiko und Mobilfunknutzung weiter zu untersuchen.

In einem Tiermodell wurde eine tumorfördernde Wirkung gefunden, in anderen zeigte sich der Effekt jedoch nicht. Zudem sind die Ergebnisse nicht direkt auf den Menschen übertragbar.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat festgestellt, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings gibt es weiterhin noch Unsicherheiten hinsichtlich möglicher langfristiger Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen. Bisher veröffentlichte epidemiologische Studien erlauben aber derzeit noch keine abschließende Aussage zum Krebsrisiko bei einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren, hier insbesondere auch zum Hirntumorrisiko bei „Vielnutzern“. Es ist bisher kein auffälliger Anstieg der Inzidenzraten von Kopftumoren in den nationalen Krebsregistern zu sehen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eines von fünf internationalen wissenschaftlichen Kooperationszentren der WHO, das unter anderem für den Mobilfunk zuständig ist. In dieser Funktion setzt sich das BfS dafür ein, dass die noch verbliebenen offenen Fragen nach gesundheitlichen Auswirkungen durch den Mobilfunk auch weiterhin mit Nachdruck untersucht werden.

Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin neben den bestehenden rechtlichen Regelungen eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist auf den Gebieten Forschung, Vorsorgemaßnahmen und Information selbst tätig und hat entsprechende Empfehlungen und Hinweise, etwa zum individuellen Umgang mit Handys, gegeben.

Neubewertung durch die IARC

Im April 2019 hat die "IARC Monographs Advisory Group" eine Empfehlung für weitere IARC Bewertungen veröffentlicht. Die WHO finanziert derzeit zehn systematische Reviews, in denen mögliche gesundheitliche Effekte hochfrequenter elektromagnetischer Felder untersucht werden und an denen auch das BfS teilweise beteiligt ist. Nach Abschluss der systematischen Reviews wird das IARC hochfrequente elektromagnetische Felder einer erneuten Bewertung unterziehen. Die Neubewertung ist mit hoher Priorität eingestuft.

Stand: 15.11.2023

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