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Sogenannte "Abschirmmatten gegen Elektrosmog" sind keine geeignete Vorsorgemaßnahme
- Bei "Abschirmmatten gegen Elektrosmog" handelt es sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die zum Beispiel mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose oder über ein Heizungsrohr geerdet werden können.
- Weder niederfrequente Magnetfelder noch hochfrequente elektromagnetische Felder können durch derartige Materialien nennenswert abgeschirmt werden.
- Wegen der zweifelhaften Wirksamkeit solcher Abschirmmatten sind diese aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz weder zum Schutz vor Gesundheitsschäden noch als Vorsorgemaßnahme zur Verminderung von Expositionen zu empfehlen.
Häufig wird behauptet, dass elektromagnetische Felder schon im Bereich sehr geringer Intensitäten gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, angefangen von leichten Beschwerden wie Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs. Zum Schutz werden Abschirmmatten angeboten, die die Felder fernhalten sollen.
Sogenannte "Abschirmmatten gegen Elektrosmog" sind nur sehr eingeschränkt wirksam
Bei den Abschirmmatten handelt es sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die zum Beispiel mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose oder über ein Heizungsrohr geerdet werden können. Niederfrequente Magnetfelder können durch derartige Materialien nicht nennenswert abgeschirmt werden. Die Matten könnten bestenfalls niederfrequente elektrische Felder reduzieren, wenn die Matte zwischen der betroffenen Person und der Feldquelle liegt.
Auch bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (zum Beispiel von Mobilfunksendeanlagen) ist eine Abschirmung prinzipiell nur dann möglich, wenn sich das abschirmende Material zwischen der Feldquelle und der betroffenen Person befindet. Matratzenunterlagen sind zur Abschirmung daher grundsätzlich ungeeignet.
Es gibt sogar Hinweise, dass sowohl für niederfrequente als auch für hochfrequente Felder die Intensität zunimmt, wenn sich die Abschirmmatte unter der Matratze befindet, auf der die Person liegt.
Abschirmmatten sind keine geeignete Vorsorgemaßnahme
Wegen der zweifelhaften Wirksamkeit solcher Abschirmmatten sind diese aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz weder zum Schutz vor Gesundheitsschäden noch als Vorsorgemaßnahme zur Verminderung von Expositionen zu empfehlen.
Grenzwerte schützen die Gesundheit
Es ist richtig, dass niederfrequente und hochfrequente elektromagnetische Felder oberhalb bestimmter Schwellenwerte Gesundheitsschäden hervorrufen können. Um die Menschen vor diesen schädlichen Wirkungen zu schützen, wurden mit der 26. "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BImSchV) entsprechende Grenzwerte rechtlich festgelegt (siehe "Grenzwerte für statische und niederfrequente Felder" und "Grenzwerte für hochfrequente Felder").
Die 26. BImSchV gilt nur für ortsfeste Anlagen. Ihre Grenzwerte können aber auch für andere Anwendungen niederfrequenter und hochfrequenter elektromagnetischer Felder als Richtwerte herangezogen werden.
Bei Einhaltung dieser Grenzwerte ist der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken durch hochfrequente und niederfrequente Felder gegeben.
Ursächlicher Zusammenhang zwischen unspezifischen Beschwerden und elektromagnetischen Feldern nicht nachgewiesen
Der oftmals behauptete Kausalzusammenhang zwischen unspezifischen und häufig vorkommenden Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und so weiter, und niederfrequenten oder hochfrequenten Feldern konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
Stand: 10.02.2017