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Rundfunksender für Radio- und Fernsehprogramme
- Rundfunksender arbeiten im Frequenzbereich zwischen 1,4 und 108 MHz, Fernsehsender im Bereich zwischen 174 und 890 MHz.
- Die Zahl der Sendeanlagen ist im Vergleich zum Mobilfunk klein, allerdings arbeiten die einzelnen Sender je nach dem zu versorgenden Gebiet und dem Frequenzbereich mit teilweise sehr hohen Sendeleistungen bis zu mehreren Millionen Watt (MW).
- Die Sicherheitsabstände in Abstrahlrichtung der Antenne betragen teilweise mehrere hundert Meter. Bei hohen Funktürmen ist am Boden in der Regel kein Sicherheitsabstand erforderlich.
- Für den Betrieb benötigen Rundfunksender eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
Rundfunksender dienen der terrestrischen Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen. Sie werden in unterschiedlichen Frequenzbereichen zwischen zirka 150 Kilohertz und mehreren Hundert Megahertz betrieben (siehe Tabelle Quellen hochfrequenter Felder).
Weil einzelne Sendeanlagen mitunter sehr große Empfangsgebiete versorgen können, ist die Zahl der in Deutschland betriebenen Rundfunksender, verglichen zum Beispiel mit der Anzahl der installierten Mobilfunksendeanlagen, deutlich kleiner. In Abhängigkeit von
- dem zu versorgenden Empfangsgebiet,
- der Sendefrequenz und
- der verwendeten Übertragungstechnik (zum Beispiel dem verwendeten Modulationsverfahren)
müssen unterschiedlich hohe Sendeleistungen aufgebracht werden. Für Lang- und Kurzwellensender können Sendeleistungen bis in den Megawattbereich nötig sein (1 Megawatt = 1 Million Watt). Die Sicherheitsabstände (siehe unten) in Abstrahlrichtung der Antenne betragen daher teilweise mehrere hundert Meter. Am Boden ist dagegen bei hohen Funktürmen in der Regel kein Sicherheitsabstand erforderlich.
Grenzwerte und rechtliche Bestimmungen
Rundfunksender sind Hochfrequenzanlagen im Sinne der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In der Verordnung sind zum Schutz der Allgemeinheit Immissionsgrenzwerte festgelegt, die an Orten, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, nicht überschritten werden dürfen. Die Grenzwerte gelten gleichermaßen für öffentlich-rechtlich und für gewerblich betriebene Anlagen.
Für den Betrieb benötigen Rundfunksender eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), entsprechend den Bestimmungen in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
Die Bundesnetzagentur erteilt eine Standortbescheinigung grundsätzlich dann, wenn an Orten, zu denen der Anlagenbetreiber den Zutritt nicht kontrollieren kann, die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Zu diesem Zweck bestimmt sie - vorzugsweise rechnerisch - einen Abstand zu der Sendeantenne, ab dem die Grenzwerte eingehalten werden, den Sicherheitsabstand.
Kurzwellen-, Mittelwellen- und Langwellen-Rundfunksender dürfen die Grenzwerte auch außerhalb des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs unter bestimmten Bedingungen überschreiten. In einem solchen Fall muss der Betreiber die in der Umgebung betroffenen Bereiche besonders kennzeichnen, zum Beispiel mit entsprechenden Warnschildern.
Stärke der hochfrequenten Felder
Unter anderem im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm wurde untersucht, welcher Stärke der elektromagnetischen Felder die Bevölkerung durch digitale Rundfunksender (DAB für Digitalradio und DVB-T für digitales terrestrisches Fernsehen) ausgesetzt (exponiert) ist. Dies wurde mit den Expositionen durch analoge Rundfunksender (UKW, analoge Fernsehsender) verglichen.
Im Bereich des Hörfunks überwiegen zurzeit noch die von den analogen UKW-Sendern hervorgerufenen Expositionen gegenüber denen, die durch die digitalen DAB-Sender verursacht werden. Digitales DAB und analoges UKW werden zumindest auf absehbare Zeit parallel bestehen bleiben.
Es zeigte sich weiterhin, dass durch die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens keine generelle Verminderung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder zu erwarten ist.
In Abhängigkeit von der Höhe des Senders und vom Abstand zu der Sendeanlage wiesen die Messwerte für die Einwirkung elektromagnetischer Felder an den verschiedenen Messpunkten eine hohe Streubreite auf. Die Grenzwerte der 26. BImSchV für hochfrequente Felder wurden aber an allen Messpunkten um mindestens den Faktor 400 unterschritten.
Stand: 17.05.2017