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Broschüren zur ionisierenden Strahlung

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Radon-Schutz an Arbeitsplätzen

Das Strahlenschutzgesetz und die dazugehörige Strahlenschutzverordnung schützen Arbeitskräfte vor zu hohen Radon-Konzentrationen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber*innen bzw. alle für Arbeitsplätze verantwortliche Personen können verpflichtet sein, die Radon-Konzentration nachzuweisen. Nur selten sind die Arbeitgeber*innen über die Radon-Thematik informiert. Deswegen beantwortet diese StrahlenschutzKonkret-Ausgabe erste wichtige Fragen wie: Was ist eigentlich Radon und welche Risiken birgt das radioaktive Edelgas? Wozu sind Sie als Arbeitgeber*innen verpflichtet und welche Konsequenzen kann eine Messung haben? Darüber hinaus bietet sie fachliche Erläuterungen und erste Hilfestellungen.

Röntgendiagnostik - Nutzen und Risiken

Röntgenuntersuchungen sind aus der modernen Medizin nicht mehr wegzudenken: Häufig sind sie entscheidend für Diagnose und Therapie. Doch jede Röntgenuntersuchung bringt auch eine Strahlenbelastung mit sich und birgt daher ein gewisses Risiko. Die "StrahlenschutzKonkret"-Ausgabe "Röntgendiagnostik – Nutzen und Risiko" informiert und liefert Tipps, wie unnötige Untersuchungen vermieden werden können.

Röntgen – Nutzen und Risiken

Die Röntgendiagnostik birgt sowohl Nutzen als auch Risiken für die einzelne Patientin und den einzelnen Patienten. Häufig beschäftigen Verbraucherinnen und Verbraucher Fragen wie: "Was ist Röntgenstrahlung?", "Wie häufig wird geröntgt?" und "Wie wird das Strahlenrisiko verringert?". Diese StrahlenschutzKonkret-Ausgabe beantwortet diese Fragen und liefert Informationen zu mittleren effektiven Dosiswerten bei Röntgenanwendungen und Tipps zur Verringerung der persönlichen Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen.

StrahlenschutzStandpunkt Freigabe

Beim Rückbau kerntechnischer Anlagen, in Forschung, Medizin und Industrie fällt radioaktives Material an. Dabei ist die Radioaktivität oft so gering, dass es der sogenannten Freigabe nach Strahlenschutzverordnung zugeführt werden kann. Im günstigsten Fall kann es aus Sicht des Strahlenschutzes uneingeschränkt weiterverwendet werden.

Diese StrahlenschutzStandpunkt-Ausgabe stellt die Rolle und fachliche Position des Bundesamtes für Strahlenschutz im Themenkomplex Freigabe dar.

Wildpilze – Bedenkenloser Genuss?

Sind Wildpilze durch radioaktive Stoffe belastet und ist ihr Verzehr aus der Sicht des Strahlenschutzes bedenklich? Noch heute weisen wild wachsende Pilze erhöhte Konzentrationen von Radiocäsium (Cäsium-137, Cs-137) als Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl (1986) auf. Die Höhe der radioaktiven Belastung ist nicht nur von der Pilzart, sondern auch vom Standort abhängig. Das Infoblatt "Wildpilze - Bedenkenloser Genuss?" informiert über dieses Thema.

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