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Leitfäden zur Beurteilung von Studienergebnissen aus dem Bereich Mobilfunk

  • Die Leitfäden richten sich insbesondere an Kommunalvertreter, aber auch an interessierte Laien.
  • Sie sollen eine Hilfestellung für eine erste Beurteilung von Zeitungsartikeln und wissenschaftlichen Zeitschriftenbeiträgen sein.
  • Eine ergänzende Broschüre bietet zusätzliches Hintergrundwissen.

Ausschnitt aus dem Titelblatt der Broschüre Leitfäden für die Beurteilung von Studienergebnissen zum Mobilfunk

Immer wieder werden Forschungsergebnisse zum Mobilfunk veröffentlicht, die Anlass zur Diskussion bieten. Die Qualität der Studien ist oft nicht einfach zu bewerten. Das BfS hat daher in einem Forschungsvorhaben Leitfäden für die Beurteilung von Medienberichten sowie von wissenschaftlichen Publikationen in Form von Fragenkatalogen erstellen lassen.

Wer in seinem beruflichen Umfeld (zum Beispiel in Kommunen oder Behörden) als Ansprechpartner zu Mobilfunktechnologie und Gesundheit tätig ist, kann mithilfe der Fragenkataloge Medienberichte und Publikationen schnell und effizient beurteilen. Eine ergänzende Broschüre bietet zusätzliches Hintergrundwissen, um Texte über Studienergebnisse und wissenschaftliche Publikationen selbstständig qualitativ einzuschätzen.

Die Beurteilungskriterien sind mit geringfügigen Abwandlungen allgemein gültig. Daher können die Leitfäden und die Broschüre auch für andere kontrovers diskutierte Forschungsbereiche angewandt werden.

Leitfäden zur Beurteilung von Studienergebnissen zum Mobilfunk

Publikation Leitfaden zur praxisorientierten Beurteilung von Berichten über Studienergebnisse (Zeitungsartikel)

Der Leitfaden soll Personen, die beruflich mit Mobilfunk zu tun haben, eine umfassende und schnelle Hilfestellung für eine erste Beurteilung von Zeitungsartikeln geben.

PublikationErläuterungen zu den Leitfäden "Beurteilung von Studienergebnissen"

Die ergänzende Broschüre bietet zusätzliches Hintergrundwissen, um Texte über Studienergebnisse und wissenschaftliche Publikationen selbstständig qualitativ einzuschätzen.

Stand: 01.11.2015

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