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Aufgaben
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu
- Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung,
- Wirkungen und Risiken von nicht-ionisierender Strahlung (z. B. im Bereich Mobilfunk, UV-Schutz),
- Radiologischer Notfallschutz,
- Überwachung der Umweltradioaktivität,
- medizinischer und beruflicher Strahlenschutz.
Geschichte und Entwicklung des BfS
Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschernobyl mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten
- Strahlenschutz,
- kerntechnische Sicherheit,
- Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie
- Endlagerung radioaktiver Abfälle.
2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes konzentriert.
Die Aufgaben als Betreiber der Endlager-Projekte, darunter das Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Das BfE wurde 2014 gegründet.
Organisationsstruktur
Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen:
Abteilungen "Wirkungen und Risiken ionisierender und nicht ionisierender Strahlung" und "Medizinischer und beruflicher Strahlenschutz"Einklappen / Ausklappen
Die Aufgaben der beiden Abteilungen "Wirkungen und Risiken ionisierender und nicht ionisierender Strahlung" und "Medizinischer und beruflicher Strahlenschutz" umfassen ein weites Spektrum, das
- Vollzugsaufgaben nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung,
- die Ermittlung und Fortentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der ionisierenden und nichtionisierenden Strahlung,
- den medizinischen und beruflichen Strahlenschutz einschließlich Inkorporationsüberwachung,
- die Planung und Durchführung epidemiologischer Studien,
- die Beratung des Bundesumweltministeriums,
- die Internationale und Nationale Zusammenarbeit im Strahlenschutz,
- die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in nationalen und internationalen Fachgesellschaften und Gremien sowie
- die Kommunikation und Kooperation in Fachfragen mit öffentlichen Einrichtungen und der Bevölkerung
einschließt.
Zur Ermittlung und Fortentwicklung des Stands von Wissenschaft und Technik werden sowohl Untersuchungen in Eigenforschung durchgeführt als auch Vorhaben im Rahmen des nationalen Umweltforschungsprogramms konzipiert, fachlich begleitet und umgesetzt.
Abteilungen "Radiologischer Notfallschutz und Radiologisches Lagezentrum" und "Überwachung der Umweltradioaktivität"Einklappen / Ausklappen
Die beiden Abteilungen "Radiologischer Notfallschutz und Radiologisches Lagezentrum" und "Überwachung der Umweltradioaktivität" erfüllen wissenschaftliche und administrative Aufgaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes. Die Arbeit ist vor allem auf die Lösung praktischer Probleme des Strahlenschutzes ausgerichtet. Im Vordergrund stehen
- die Ermittlung und Überwachung von Strahlenexpositionen durch natürliche und künstliche Strahlenquellen mit entsprechenden wissenschaftlichen Methoden,
- der Betrieb des Radioaktivitätsmessnetzes (Ortsdosisleistungsmessnetz),
- die Beurteilung festgestellter Situationen und
- Einschätzungen über Notwendigkeit und Wirkung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Bereich des radiologischen Notfallschutzes.
ZentralabteilungEinklappen / Ausklappen
Die Zentralabteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz unterstützt die Fachbereiche und bündelt folgende Verwaltungsaufgaben:
- Organisations- und Personalentwicklung sowie Personalmanagement
- Finanzen und Einkauf
- Justiziariat und Datenschutz
- Liegenschaften und Innerer Dienst
- Informationstechnik
- Forschungskoordinierung und administrative Abwicklung von Forschungsvorhaben
- Kompetenzerhalt sowie Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz
Stand: 20.06.2017