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Die Personalvertretung im BfS

In Verwaltungen des Bundes, also auch im BfS, gibt es Personalvertretungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Personalvertretungen werden alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt und sorgen für die Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Außerdem erstattet der Personalrat zweimal jährlich in einer Personalversammlung Bericht über seine Tätigkeiten.

Im BfS gibt es derzeit einen Gesamtpersonalrat und Örtliche Personalräte an den Dienststellen der sechs größeren Standorte.

Der Gesamtpersonalrat ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die die Dienststellen der Standorte keine Entscheidungsbefugnis haben (z.B. allgemeine Dienstvereinbarungen, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsschutz). Die Örtlichen Personalräte werden vom Gesamtpersonalrat in diesen Angelegenheiten beteiligt.

Darüber hinaus gibt es den Hauptpersonalrat, der für alle Angelegenheiten zuständig ist, die in der Entscheidungszuständigkeit des Bundesumweltministeriums liegen.

Stand: 17.11.2022

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