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Chancengleichheit im BfS

Gleichstellung von Frau und Mann

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz, im Bundesgleichstellungsgesetz, aber auch im BfS-Leitbild verankert. Die BfS-Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht als Teil der Personalverwaltung den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes. Sie ist weisungsunabhängig und untersteht unmittelbar der BfS-Präsidentin.

Sie wirkt mit bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Behörde, die

betreffen. Hierzu gehören insbesondere

  • Personalangelegenheiten wie Einstellung, Fortbildung, Abordnung, Umsetzung, Versetzung, Beförderung, Höhergruppierung und Verbeamtung
  • organisatorische und soziale Angelegenheiten
  • die Abfassung von Richtlinien und Dienstvereinbarungen

Ein wichtiges Ziel hierbei ist es, den Frauenanteil in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Dies betrifft vor allem die Gruppe der Beamt*innen sowie der Führungskräfte.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligungen und Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit.

Menschen mit Behinderung

Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir nehmen besondere Förderungspflichten gegenüber Menschen mit Behinderung wahr, indem wir kontinuierlich daran arbeiten, Nachteile der Behinderung auszugleichen, konkrete Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Chancengleichheit zu sichern.

Zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung wurden an den großen BfS-Standorten in Salzgitter, Berlin und Neuherberg sog. Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Die Standortinteressen werden durch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung gebündelt. Diese Interessenvertretungen stellen beispielsweise sicher, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Kulturelle Diversität

Im BfS sind Mitarbeiter*innen unterschiedlichster Herkunft vertreten, was eine große Bereicherung für das Amt darstellt. Eine Gleichbehandlung verschiedener Kulturen ist für uns selbstverständlich.

Stand: 07.12.2023

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