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Das Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzgesetz

Umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung in der Medizin, Schutz vor Radon in Wohnungen und bessere Vorsorge für den Notfall – das sind zentrale Bereiche des Strahlenschutzgesetzes.

Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung.

Gesetz setzt EURATOM-Richtlinie in nationales Recht um

Das Strahlenschutzgesetz geht auf die Richtlinie 2013/59/Euratom zurück und fasst zudem Vorgaben aus der Strahlenschutzverordnung von 2001, der ehemaligen Röntgenverordnung und dem außer Kraft getretenen Strahlenschutzvorsorgegesetz zusammen. Weitere Rechtsverordnungen konkretisieren die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes. Herzstück ist dabei die Strahlenschutzverordnung.

Das BfS als Strahlenschutz-Fachbehörde war in den Prozess der Modernisierung des Strahlenschutzrechts eng eingebunden.

Aufgaben des BfS

Im Strahlenschutzgesetz sind zahlreiche Aufgaben des BfS beschrieben wie etwa

Das Strahlenschutzgesetz bündelt die Zuständigkeiten im Notfallschutz und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Es gliedert sich neben allgemeinen Regelungen in vier Hauptteile:

  1. Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
    Ein wesentlicher Bereich ist "Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen", zu dem Regelungen zur Früherkennung von Krankheiten mittels radiologischer Verfahren sowie die Prüfung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung.
  2. Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
    Regelungen zum Notfallschutz und die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums, für dessen operationelle Umsetzung das Bundesamt für Strahlenschutz in wesentlichen Teilen zuständig ist, finden sich im Teil "Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen".
  3. Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
    Vorgaben zum Umgang mit Radon sowie Regelungen zu radioaktiven Altlasten und zu Radioaktivität in Bauprodukten sind im Teil "Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen" geregelt.
  4. Expositionsübergreifende Vorschriften
    Im Bereich "Expositionsübergreifende Vorschriften" sind unter anderem Vorgaben zum Strahlenschutzregister enthalten. Das Strahlenschutzregister trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die von Berufs wegen ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.

Bewertungsverfahren RechtfertigungEinklappen / Ausklappen

Neue Verfahren, bei denen Mensch und Umwelt Strahlung ausgesetzt sein könnten, durchlaufen künftig das Bewertungsverfahren der Rechtfertigung. Dazu gehören medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung zum Beispiel in der medizinischen Diagnostik, aber auch der Einsatz von radioaktiven Stoffen in Konsumgütern, wie zum Beispiel bei Leuchtziffern in Uhren. Dabei wird ihr wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder anderweitiger Nutzen abgewogen mit einer möglicherweise einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Innerhalb von zwölf Monaten prüft das Bundesamt für Strahlenschutz, ob der Nutzen das Risiko überwiegt oder ob man den gleichen Nutzen auch mit einem Verfahren ohne ionisierende Strahlung erreichen könnte.

FrüherkennungEinklappen / Ausklappen

Frau bei einer Mammographieuntersuchung MammographiescreeningQuelle: Peakstock/Stock.adobe.com

Derzeit ist die Mammographie-Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren die einzige Reihenuntersuchung zur Früherkennung in Deutschland, bei der Röntgenstrahlung eingesetzt wird.

Nach dem Strahlenschutzgesetz können künftig auch individuelle Früherkennungsmaßnahmen zugelassen werden. Dazu könnten unter anderem Verfahren zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern, verengten Herzkranzgefäßen oder von Darmpolypen und Darmkrebs gehören.

Da bei Früherkennungsmaßnahmen keine Patientinnen oder Patienten, sondern asymptomatische Personen betroffen sind, werden sehr hohe Anforderungen an die Rechtfertigung und die Umsetzung gestellt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz bewertet daher Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich daraufhin, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung das Risiko überwiegt. Nur Verfahren, bei denen sich herausstellt, dass dies gegeben ist, können zugelassen und eingesetzt werden. Darüber hinaus muss diese Abwägung - außer bei einem Früherkennungsprogramm - auch in jedem Einzelfall durch den zuständigen Arzt erfolgen.

Meldesystem zum Schutz der Gesundheit von PatientenEinklappen / Ausklappen

Äskulap-Stab

Durch die zunehmende Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der Medizin steigt nicht nur die Strahlenexposition der Bevölkerung, sondern es nimmt gleichzeitig auch das Risiko von Fehlbestrahlungen und Unfällen zu. So kann es aufgrund technischer Mängel oder menschlichen Versagens beispielsweise vorkommen, dass ein Krebspatient oder eine Krebspatientin versehentlich mit einer zu hohen Dosis bestrahlt wurde und es in der Folge zu stärkeren Nebenwirkungen kommt.

Damit aus solchen Fällen Lehren für die Zukunft gezogen werden können, wurde mit dem Strahlenschutzgesetz die Möglichkeit eines zentralen Meldesystems für bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin eingeführt. Hier werden Meldungen über Fehlbestrahlungen und Unfälle gesammelt, ausgewertet und an andere Anwender weitergegeben. Konkretisierende Regelungen dazu enthält die Strahlenschutzverordnung.

Ziel ist es, Gefahren bereits im Vorfeld zu erkennen und gegebenenfalls frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

NotfallschutzEinklappen / Ausklappen

Notfallschutzzentrale Notfallschutzzentrale des BfSNotfallschutzzentrale des BfS

Kommt es in Deutschland oder im benachbarten Ausland zu einer Notfallsituation, bei der große Mengen von radioaktiven Stoffen in die Umwelt gelangen, stimmen die Behörden und Organisationen in Bund und Ländern ihre Schutzmaßnahmen künftig enger aufeinander ab.

Das Strahlenschutzgesetz sieht daher abgestimmte Notfallpläne zwischen Bund und Ländern vor, die auf sogenannten Referenzszenarien basieren. Diese decken sowohl Kernkraftwerksunfälle als auch Ereignisse mit eher regionalen Auswirkungen ab, etwa Transportunfälle.

Dazu wurde das Radiologische Lagezentrum unter der Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingerichtet. Für die operationelle Umsetzung ist in wesentlichen Teilen das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Im Notfall nimmt dieses Lagezentrum eine deutschlandweit gültige Lagebewertung vor, die zum einen die aktuelle Situation und die vermutete künftige Entwicklung beschreibt und zum anderen Empfehlungen für Schutzmaßnahmen vorschlägt.

RadonEinklappen / Ausklappen

Darstellung der Wege des Radons aus dem Boden an die Oberfläche Wege des RadonWege des Radon aus dem Boden an die Oberfläche

Das Strahlenschutzgesetz enthält Maßnahmen zur Radonminderung wie etwa einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen. Dieser sollte nicht überschritten und wenn möglich nach dem Minimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes unterschritten werden. Hierzu sollen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um den Zutritt von Radon in Innenräume zu vermeiden oder zumindest zu erschweren. Um welche es sich handelt, wird in einem regelmäßig zu aktualisierenden Maßnahmenplan erläutert.

Darüber hinaus werden Gebiete in Deutschland ermittelt, sogenannte Radonvorsorgegebiete, in denen eine hohe Radonkonzentration in Gebäuden zu erwarten ist. In diesen Gebieten sind besondere Maßnahmen zum radonsicheren Bauen zu beachten.

Das Gesetz definiert auch den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen. Damit fallen in den Gebieten mit hoher Radonkonzentration alle Arbeitsplätze in bodennahen Stockwerken unter die Vorschriften zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen.

Radioaktivität in BaustoffenEinklappen / Ausklappen

Innenraum mit Lehmputz Lehm als BaumaterialLehm als Baumaterial: Innenraum mit Lehmputz

Bestimmte Baustoffe enthalten natürliche Radionuklide in erhöhten Konzentrationen. Die Ursache können natürliche Rohstoffe oder auch Zusätze von Rückständen aus industriellen Prozessen sein, in denen sich natürliche radioaktive Stoffe anreichern und die zum Teil als Sekundärrohstoff im Bauwesen verwendet werden.

Im Strahlenschutzgesetz sind für bestimmte, möglicherweise radiologisch relevante Baustoffe Messungen definiert.

Auf diese Weise wird geprüft, ob durch die in den jeweiligen Baustoffen enthaltenen Radionuklide der Referenzwert von 1 Millisievert pro Jahr überschritten werden kann. Ist das der Fall, müssen die zuständigen Behörden informiert werden. Diese können dann Maßnahmen zum Schutz erlassen, zum Beispiel eine Einschränkung auf bestimmte Anwendungen.

Bewältigung radioaktiver AltlastenEinklappen / Ausklappen

Das Strahlenschutzgesetz enthält Regelungen zur Bewältigung radioaktiver Altlasten. "Altlasten" im Zusammenhang mit erhöhter Radioaktivität sind definiert als Kontaminationen aus abgeschlossenen menschlichen Betätigungen, wenn der Referenzwert der effektiven Dosis von 1 Millisievert pro Jahr überschritten wird. Dabei kann es sich um kontaminierte Grundstücke, Teile von Grundstücken, Gebäude oder Gewässer handeln. Liegen Anhaltspunkte für eine radioaktive Altlast vor, sind diese der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Behörde entscheidet dann darüber, ob bzw. welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Die Maßnahmen orientieren sich an Erfahrungen, die unter anderem bei der Stilllegung und Sanierung des Uranerzbergbaus und deren radioaktiven Altlasten in der ehemaligen DDR gesammelt wurden.

StrahlenschutzregisterEinklappen / Ausklappen

Register

Im Strahlenschutzregister, das vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben wird, werden Daten von Beschäftigten zusammengefasst und ausgewertet, die in ihrem Beruf erhöhter Strahlung ausgesetzt sind. Dazu gehören unter anderem

  • medizinisches Personal,
  • Mitarbeiter*innen von kerntechnischen Einrichtungen,
  • Pilot*innen und Flugbegleiter*innen, aber auch
  • Beschäftigte im Bergbau oder in Wasserwerken.

Das Register reicht bis in die 1990er Jahre zurück. Jedes Jahr werden etwa 430.000 Personen strahlenschutzüberwacht und im Register erfasst. Um auch bei einem Arbeitsplatzwechsel von Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, deren Schutz jederzeit lückenlos sicherstellen zu können, werden deren strahlenschutzrelevanten Daten erfasst.

Stand: 15.11.2022

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